Inseln mit Hafen

Grundpfeiler

Die neun Grundpfeiler sind die Grundsätze nach denen wir als Gruppe das Projekt “Inseln mit Hafen” gestalten. Sie bilden die Grundlage für das gesammte Projekt und lauten wie folgt:

  1. In der Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft (WWG) schließen sich Menschen zusammen, die mit dem Grundbedürfnis Wohnen keine Gewinne aneinander, miteinander oder voneinander erwirtschaften wollen.

  2. WWG ermöglicht Räume zum Leben, Wohnen und Arbeiten auf gemeinschaftlichem Grund: in WG’s, in Wohnungen, in Familien, alleine, in Häusern, Tini-Houses, Bauwägen…

  3. Mehrere Menschen schließen sich zu einer “Insel” zusammen und beleben Grund und Objekte.

  4. Die WWG verbindet mehrere Inseln.

  5. Jede Insel bildet einen Hafen, um erlangte Freiheiten mit der Gesellschaft zu teilen. Dort stellt sie tauschlogikfreie Angebote zur Verfügung.

  6. Grundstücke und Gebäude sind Gemeineigentum der WWG. Sie werden dem spekulativen Immobilienmarkt dauerhaft entzogen.

  7. Die WWG strebt ein soziales, ökologisches, gleichberechtigtes Miteinander an.

  8. Rechte, z.B. Nutzung, Stimmrechte, etc. sind unabhängig von den eingebrachten Beiträgen.

  9. Eingebrachte Gelder werden gemeinschaftlich genutzt, aber nicht verbraucht, und mithilfe einer juristischen Institution abgesichert.

Hier folgt nun die ausführliche Erklärung unserer Grundpfeiler

Wir haben und pflegen eine gemeinsame Ausrichtung unserer Werte in Vielfalt, die in diesen Grundpfeilern dargelegt sind. Sie durchdringen unsere Vorstellungen vom gemeinsamen Wohnen und Wirtschaften.

1) In der Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft „Inseln mit Hafen“ schließen sich Menschen zusammen, die mit dem Grundbedürfnis Wohnen keine Gewinne aneinander oder miteinander erwirtschaften wollen.

Ein am Profit orientiertes Wirtschaftssystem gefährdet die Existenz der Menschheit, zerstört unsere Überlebensgrundlage und unsere Mitwelt. Für uns bedeutet Wirtschaften bedürfnisorientierte Versorgung, und dafür gründen wir eine neue Dachorganisation. Diese Werte- & Wirtschaftsgemeinschaft „Inseln mit Hafen“ (WWG) ist der Versuch, unser Wirtschaften unmittelbar nach den menschlichen Bedürfnissen und planetarischen Notwendigkeiten auszurichten. Das schließt für uns eine Profitorientierung und eine finanzielle Bereicherung an Mitmenschen, z.B. in Form von Zinsen, Renditen, Mieten etc., aus. Auch an uns soll sich keiner bereichern. Stattdessen wollen wir einen Mehrwert schaffen, der allen Beteiligten zugutekommt.

„Inseln mit Hafen“ setzt als Ausgangspunkt für das bedürfnisorientierte Wirtschaften das Grundbedürfnis Wohnen mit der Perspektive der Ausweitung auf andere Bereiche. Das Grundbedürfnis Wohnen auf einem geldlogisch organisierten Markt zu befriedigen hat starke Auswirkungen auf den Erwerbsdruck des Einzelnen. Hier kann „Inseln mit Hafen“ den Unterschied zum profitorientierten Immobilienmarkt besonders deutlich machen. Deshalb schließen wir uns zusammen, um über Räume zum Wohnen, zum Arbeiten, zum Miteinander-Leben verfügen zu können und somit die Erfüllung von Grundbedürfnissen ohne Geld zu erleichtern.

2) Die WWG ermöglicht Räume zum Leben, Wohnen und Arbeiten auf gemeinschaftlichem Grund: in WGs, in Wohnungen, in Familien, alleine, in Häusern, Tiny-Houses, Bauwägen …

Wir wollen uns gemeinsam organisieren. Die Räume, die dabei entstehen, sind Gemeineigentum der Genossenschaft. Sie ist die juristische Struktur der Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft „Inseln mit Hafen“. Diese Räume gehören also weder Einzelpersonen noch den einzelnen Nutzungsgemeinschaften („Inseln“, siehe unten). Sie werden von den Nutzungsgemeinschaften und Individuen gestaltet und gehütet, gemäß den Grundwerten der WWG.

Bei „Inseln mit Hafen“ sollen unterschiedliche Wohnformen möglich sein, die sich an den Bedürfnissen der Bewohner*innen orientieren. „Inseln mit Hafen“ präsentiert sich bisher als Wohnraumkonzept, es kann aber auch als gemeinschaftlich organisierter Arbeitsraum (von Acker über Werkstatt, von Hostel bis Büro) gedacht werden.

3) Mehrere Menschen schließen sich zu einer „Insel“ zusammen und beleben Grund und Objekte.

Die Mindestanzahl an Menschen, die es braucht, um sich zu einer „Insel“ (Nutzungsgemeinschaft) zusammenschließen zu können, ist noch nicht festgelegt. Es sollen auf jeden Fall „mehrere“ sein, damit eine gemeinsame Infrastruktur, welche wir als ökologisch, ökonomisch und sozial sinnvoll erachten, entstehen kann. Die Bewohner*innen jeder „Insel“ bestimmen den Grad ihrer Gemeinschaftlichkeit. Sie organisieren sich und ihren Lebensraum gemeinsam und entwickeln ihre gemeinsame Ausrichtung innerhalb der Grundpfeiler von „Inseln mit Hafen“. Die Menschen, die zusammen auf einer „Insel“ leben, überlegen sich neben diesen Grundpfeilern zusätzliche Regeln, die ihnen wichtig sind und welche nur für die eigene „Insel“ gelten. Sie pflegen und gestalten die ihnen anvertrauten Gebäude und Gelände.

4) Die WWG verbindet mehrere „Inseln“.

Die WWG „Inseln mit Hafen“ ist die Dachorganisation. Die derzeit geplante juristische Form ist eine Genossenschaft. Mitglieder sind Insulanerninnen sowie andere Genossenschafterinnen, die nicht auf einer „Insel“ wohnen oder wirtschaften, aber die Grundpfeiler anerkennen. Sie alle haben einen oder mehrere Genossenschaftsanteile. Mit den Genossenschaftsanteilen sowie mit Schenk- und Fördergeldern erwirbt die Genossenschaft von „Inseln mit Hafen“ Gelände und Gebäude.

Die Verwaltung der Genossenschaft wird nach Möglichkeit von Bewohnerinnen unterschiedlicher Inseln und weiteren Genossenschafterinnen gemeinsam realisiert, um untereinander und mit der WWG besser vernetzt zu sein. In der WWG werden von den Mitgliedern darüber hinaus grundsätzliche Dinge geregelt, wie z. B. die Einhaltung der Grundpfeiler überprüft, die Gebäude und Gelände verwaltet und über die Mitgliedschaft neuer „Inseln“ entschieden. Die WWG unterstützt die Schlichtung von Unstimmigkeiten, die nicht auf Inselebene geklärt werden können und die Belange der WWG betreffen.

Insulanerinnen sind einerseits Genossenschaftsmitglieder und andererseits mit ihren Mitinsulanerinnen auf der Inselebene organisiert.

Die einzelnen „Inseln“ können mit anderen „Inseln“ in direktem Kontakt stehen – müssen es aber nicht.

5) Jede „Insel“ bildet einen „Hafen“, um erlangte Freiheiten mit der Gesellschaft zu teilen. Dort stellt sie tauschlogikfreie Angebote zur Verfügung.

Durch das Finanzierungskonzept von „Inseln mit Hafen“ können die einzelnen Nutzungsgemeinschaften („Inseln“) ihr Gelände und ihre Gebäude zu einer Gebühr nutzen, die im Vergleich zur marktüblichen Miete sehr gering ist. Dadurch entsteht unter anderem ein finanzieller Freiraum, und es verringert sich der Druck zur Erwerbsarbeit / Geldbeschaffung. Auch durch die gemeinschaftliche Organisation auf der „Insel“ können neue Freiräume entstehen.

Die einzelnen „Inseln“ verpflichten sich mit ihrer Mitgliedschaft in der WWG, einen Teil der gewonnenen Freiräume mit der Gesellschaft zu teilen. Dafür richtet jede Insel einen „Hafen“ ein, der von seinen Insulaner*innen gepflegt und belebt wird.

Der „Hafen“ ist ein tauschlogikfreies Angebot an jedmensch: an Nachbarinnen, Genossinnen, Gäste aller Art. Er soll einerseits ein Begegnungsort und andererseits ein Erfahrungsraum sein, wo Nehmen entkoppelt von Geben erlebt werden kann – und andersherum.

Das Hafenangebot kann kreativ und vielseitig gestaltet sein. Denkbar sind ein von einer Insel wöchentlich befeuertes Backhaus, ein Foodsharingfairteiler, eine Fläche für gemeinschaftlichen Anbau, offen zugängliche Werkstätten, ein nutzbarer Seminarraum / ein Gästezimmer, frei zugängliche Seminarangebote und vieles mehr. Die Auswahl der Hafenangebote ist nur vom Mut und der Fantasie der Insulaner*innen begrenzt.

Die Angebote sind so gedacht, dass sie ohne Gegenleistung und dennoch eigenverantwortlich genutzt werden können. Über die Nutzung der Häfen können neue Beziehungen geknüpft werden, sodass auch Nicht-Insulaner*innen sich entscheiden können, den „Hafen“ mit zu hüten, oder darüber hinaus weitere tauschlogikfreie Angebote entstehen.

6) Grundstücke und Gebäude sind Gemeineigentum der WWG. Sie werden dem spekulativen Immobilienmarkt dauerhaft entzogen.

Die WWG „Inseln mit Hafen“ ist die Dachorganisation, geplant als Genossenschaft. Die über die Genossenschaftsanteile erworbenen Gelände und Gebäude bleiben Eigentum der WWG, gehören also weder Einzelpersonen noch den einzelnen Nutzungsgemeinschaften („Inseln“, siehe unten). Die Räume werden gegen eine Nutzungsgebühr an die Inselgemeinschaften abgegeben.

Sie gestalten und hüten den Ort gemäß den Grundwerten der WWG. Scheitert eine Inselgemeinschaft, wird versucht, Gelände und Gebäude an eine neue Inselgemeinschaft abzugeben, um somit dauerhaft ein anderes Leben und Wirtschaften auf dem Gemeineigentum der WWG zu gewährleisten.

Dieses andere Leben und Wirtschaften setzt einen Kontrapunkt zum spekulativen Immobilienmarkt, denn durch das Finanzierungsmodell wird bei „Inseln mit Hafen“ Wohnen von Gewinn- und Profitorientierung entkoppelt.

7) Die WWG strebt ein soziales, ökologisches, gleichberechtigtes Miteinander – für Dachorganisation und „Inseln“– an.

Wir wollen uns gegenseitig Respekt und Wertschätzung entgegenbringen. Innerhalb der Werte, die die neun Grundpfeiler für uns verkörpern, wollen wir vielfältig bleiben. Denn jede*r von uns ist einzigartig und bringt andere Qualitäten, Ideen und Erfahrungen mit ein. In der Vielfalt wollen wir uns gemeinsam ausrichten, um unsere Ideen und Ideale in die Wirklichkeit zu bringen.

Unser Anspruch und unsere Arbeitsweise ist der Beitragsmodus. Das bedeutet, dass jeder an Zeit und Fähigkeiten einbringt, was er kann und möchte, sowohl in der Projektentwicklungsphase als auch später in der Umsetzungsphase. Niemand soll sich veräußern durch die Mitarbeit, und gleichzeitig braucht es die Verbundenheit der Beteiligten zum Projekt und zum Prozess, um beides voranzubringen. Selbst bezüglich der Nutzungsgebühr ist denkbar, dass Inseln sich entscheiden, diese in Form einer Bieterinnenrunde untereinander zu verteilen. (Das würde bedeuten: Jeder gibt was sieer kann und möchte, um den Gesamtbetrag zusammenzutragen.)

Um bedürfnisorientiert und verantwortlich beitragen zu können, ist Transparenz notwendig, sowie zu lernen, unsere Grenzen zu spüren, sie zu kommunizieren und gegenseitig zu respektieren. Gleichzeitig gibt es auch Verpflichtungen, auf die wir uns mit der Mitgliedschaft bei „Inseln mit Hafen“ verbindlich einlassen, z.B. die Bereitstellung eines Hafens auf jeder Insel.

Bei „Inseln mit Hafen“ streben wir transparente Strukturen und konsensorientierte Entscheidungen an. Dies gilt sowohl für das Miteinander in der Dachorganisation als auch auf den Inseln. Für Mitgliederversammlungen von Genossenschaften gilt in der Regel das Mehrheitsprinzip. Ob es juristisch möglich ist und ob es Sinn macht, konsensnähere Entscheidungsverfahren als das Mehrheitsprinzip zu nutzen, ist noch zu klären. Die gesetzliche Vorgabe, dass in einer Genossenschaft jedes Mitglied eine Stimme hat – unabhängig vom eingebrachten Vermögen – deckt sich mit unseren Wertevorstellungen.

Unsere Grundmotivation ist, ein gleichberechtigtes, hierarchiearmes Miteinander zu leben. Das setzt für uns auf der Ebene der „Inseln“ und der WWG eine Auseinandersetzung mit eigenen Privilegien in Bezug auf Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, sexueller Orientierung, Körperlichkeit, finanzielle Ressourcen voraus. Es schließt auch die Reflexion der eigenen (dominanten/passiven) Redekultur und die Verteilung und Wertschätzung von Sorgetätigkeiten mit ein.

Respektieren wollen wir auch unsere Um-/ Mitwelt. Zum einen möchten wir so ökologisch wie möglich (um-) bauen, beispielsweise durch die Verwendung von regionalen und wiederverwertbaren Baustoffen, die eine gute Klimabilanz aufweisen. Durch die Zusammenarbeit mit regionalen Handwerker*innen wollen wir regionale Wirtschaftskreisläufe unterstützen.

In der WWG werden wir die maximale Nutzungsfläche pro Insulaner*in gemeinsam festlegen. Die Quadratmeteranzahl pro Person soll sich am Forschungsstand zum ökologischen Fußabdruck orientieren. Die gemeinsam genutzte Infrastruktur (gemeinsam genutzte Flächen, Geräte, Fahrzeuge etc.) auf den „Inseln“ sehen wir ebenfalls als Beitrag zu einer ökologischen Lebensweise.

Darüber hinaus können die einzelnen „Inseln“ selbst entscheiden, auf welche Aspekte von Ökologie sie in ihrem Zusammenleben besonderen Wert legen, beispielsweise Komposttoiletten, Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln etc. Die WWG unterstützt diese Auseinandersetzung und geht darüber mit den „Inseln“ in Austausch und Reflexion.

Wir wollen zu einer nachkommentauglichen Welt beitragen. Unsere Schritte sind nur möglich dank der Wegbereiter*innen, die uns vorausgegangen sind.

8) Rechte, (z.B. Nutzungsrechte, Stimmrechte etc.) sind unabhängig von den eingebrachten Beiträgen.

Mit Beiträgen für die WWG können hier sowohl Genossenschaftsanteile – wie viele auch immer – als auch ideelle oder tatkräftige Beteiligungen gemeint sein. Im Genossenschaftsrecht ist geregelt, dass jeder Genossenschafterin eine Stimme hat, unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile. Daran ändert sich auch nichts, wenn einzelne Personen sich finanziell, ideell oder tatkräftig mehr einbringen als andere. Dennoch ist es uns wichtig, Beteiligung anzuerkennen und wertzuschätzen und uns alle durch unser Tun mit dem Projekt zu verbinden.

Das Eigentum an Genossenschaftsanteilen ist nicht an ein Nutzungsrecht (Wohnen bzw. Wirtschaften) gekoppelt. Das Recht auf Wohnen bzw. Wirtschaften kann auf zweierlei Arten entstehen: Mehrere Mitglieder gründen zusammen eine „Insel“, die von der Dachorganisation unterstützt wird, oder einzelne Personen / Mitglieder werden von einer bestehenden „Insel“ aufgenommen. Über die Aufnahme einer neuen „Insel“ entscheidet die Dachorganisation, über die Aufnahme neuer Mitbewohnerinnen bzw. Mitwirtschaftenden auf eine bestehende „Insel“ entscheidet die jeweilige Nutzungsgemeinschaft. Alle Genossenschafterinnen haben das Recht, die Häfen oder andere Infrastruktur der WWG zu nutzen.

9) Eingebrachte Gelder werden gemeinschaftlich genutzt, aber nicht verbraucht, und mithilfe eines juristischen Konstrukts abgesichert.

Die Mitglieder der Genossenschaft bringen jeweils einen oder mehrere Genossenschaftsanteile ein, mit denen die WWG Gelände und Gebäude erwirbt. Somit wird das zunächst individuelle Geld gebündelt und gemeinschaftlichen Zwecken zugeführt. Der monetäre Wert der Genossenschaftsanteile bleibt erhalten und verbraucht sich nicht. Die Gebäude werden einerseits sorgsam gepflegt, andererseits wird der Anteil der Häuser, der auch bei sorgsamer Pflege verbraucht wird, durch die Nutzungsgebühr der Insulaner*innen ausgeglichen.

Möchte eine Genossenschafterin nach einiger Zeit ihren Genossenschaftsanteil wieder individuell nutzen und aus der WWG herausnehmen, wird dieser Anteil durch ein anderes bzw. neues Mitglied ausgelöst. Die Genossenschaft als Rechtsform sichert diese Vorgänge juristisch ab.